Nun ist sie also da, die Durchsetzungsverordnung zum „neuen“ Hundegesetz. Neben einigen anderen Punkten ist der ab 1.1.19 allgemein gültige Leinenzwang wohl das Thema, das am meisten für Aufregung sorgt.
Wir versuchen mal ein bisschen aufzuräumen und Klarheit zu schaffen.
Ab dem 1. Januar 2019 müssen in Berlin also alle Hunde an die Leine. Alle? Nein, bei weitem nicht!
Seit dem 22. Juli 2016 gibt es eine Neuauflage des Berliner Hundegesetzes. Neben einigen anderen Änderungen sorgt vor allem die neu eingeführte „Allgemeine Leinenpflicht“ innerhalb Berlins für Diskussionsstoff. Mit Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung (voraussichtlich Januar 2018) wird diese gültig werden. Ab dann bedeutet das für jeden Hund innerhalb Berlins: Leine dran, es sei denn, man befindet sich innerhalb eines ausgewiesenen Hundeauslaufgebietes.
Möchte man seinen Hund auch an anderen Orten ableinen, gilt folgende Regelung:
In vielen Köpfen herrscht die Vorstellung, dass Welpen und Junghunde einen Schutz genießen, der verhindert, dass Althunde sie beißen oder „böse“ gegen sie agieren. Um das gleich einmal vorweg zu nehmen: Das ist leider (?) komplett falsch. Es gibt keine genetisch fixierte Hemmung, die einem erwachsenen Hund sagt, dass er einen Welpen nicht beißen darf. Genauso wenig gibt es einen Instinkt, der dafür sorgt, dass Althunde nett mit fremden Welpen umgehen.
Die Realität zeigt eher, dass viele erwachsene Hunde so gar nichts mit Welpen zu tun haben wollen. Welpen bewegen sich schnell und unkoordiniert, sind nicht berechenbar in dem, was sie als nächstes tun und handeln manchmal rotzfrech und distanzlos. Oft verstehen Welpen die feineren Signale der Althunde nicht oder sie nehmen ein imponierendes Verhalten oder leichtes Drohen nicht ernst.