Hundezentrum Heiduk

Hundeführerschein und Sachkundenachweis

Nun ist sie also da, die Durchsetzungsverordnung zum „neuen“ Hundegesetz. Neben einigen anderen Punkten ist der ab 1.1.19 allgemein gültige Leinenzwang wohl das Thema, das am meisten für Aufregung sorgt.

Wir versuchen mal ein bisschen aufzuräumen und Klarheit zu schaffen.

Ab dem 1. Januar 2019 müssen in Berlin also alle Hunde an die Leine. Alle? Nein, bei weitem nicht!

Hundeführerschein, Leinenzwang und Sachkundenachweis

Automatisch sachkundig?

Wer nach dem Jahreswechsel seinen Hund weiterhin ableinen möchte muss seine Sachkunde nachweisen. Und hier können gleich mehrere Hundehalter aufatmen, denn es gibt jede Menge Ausnahmen:

  • Wer seinen Hund vor dem Juli 2016 (Inkrafttreten des neuen Gesetzes) angeschafft hat, gilt automatisch als sachkundig
  • Wer in den letzten fünf Jahren vor Beantragung der Sachkundebescheinigung nach Absatz 3 über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat ohne dass es zu Vorfällen (Anzeige, Bußgeld o.Ä.) gekommen ist, gilt automatisch als sachkundig
  • Wer Tierarzt ist, gilt automatisch als sachkundig.
  • Wer einen Diensthund führt, gilt automatisch als sachkundig
  • Wer in einem anderen Bundesland seine Sachkunde bei einer zuständigen Behörde nachgewiesen hat, gilt automatisch als sachkundig

Wer sachkundig ist kann die Sachkunde bei seinem zuständigen Berliner Veterinäramt beantragen und bekommt dann ein schickes kleines Kärtchen, den sogenannten „Hundeführerschein“.

Hundeführerschein = Freifahrtschein?

Zudem gilt: Auch ohne Sachkundenachweis darf der Hund in ausgewiesenen Auslaufgebieten (z.B. in Teilen des Grunewalds) ohne Leine laufen, sofern

  1. der Hund sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befindet,
  2. der Hund jederzeit zurückgerufen werden kann und
  3. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder keine erhebliche Belästigung von

dem Hund ausgeht.

Auch mit Sachkundenachweis und der Leinenbefreiung gibt es Orte, an denen Hunde an der Leine geführt werden müssen, beispielsweise Erholungsanlangen (Parks), Treppenhäuser, Zuwege zu Mehrfamilienhäusern, Menschenansammlungen etc.. Eine genaue Auflistung ist im aktuellen Hundegesetz zu finden.

Wer seinen Hund darüber hinaus ohne Leine laufen lassen möchte, beispielsweise im Kiez, in Parks, in denen das erlaubt ist, an Straßen, am Stadtrand etc. und auf wen keiner der o.g. Punkte zutrifft, der muss seine Sachkunde nachweisen und den so genannten „Hundeführerschein“ machen.

 

Hundeführerschein: Sachkundeprüfung in Theorie und Praxis

Der Hundeführerschein besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Wer die Theorie einmal bestanden hat, der muss bei weiteren Hunden nur die Praxis wiederholen. Die Theorie besteht aus 30 Fragen im Multiple Choice Stil, die in 45 Minuten zu 70% richtig beantwortet werden müssen.

Die Praxis teilt sich in 2 Bereiche auf. Der Teil an der Leine findet in einem ablenkungsarmen Gebiet statt, der Freilaufteil in einem ablenkungsintensiveren Gebiet. Die genauen Prüfungsinhalte wurden bereits festgelegt und können hier unter „Anlage 1“ nachgelesen werden:  Durchsetzungsverordnung

Die Prüfung kann frühestens seit dem 1.1.2019 abgelegt werden – auch bei uns im Hundezentrum Heiduk. Bitte schaut euch aber vorher nochmal genau an, was in der Prüfung verlangt wird. Gerade unsere Junghundekursabsolventen sollten recht sorgenfrei zur Prüfung marschieren.

Abschließend haben die Veterinärämter in Berlin noch eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten bereit gestellt: FAQ

Die Sinnhaftigkeit einzelner Teile dieses Gesetzes darf gerne diskutiert werden. Bitte beachteten Sie, dass wir es nicht geschrieben haben. 😉

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